Brandwarnanlage (BWA) nach DIN VDE 0826-2
Eine Brandwarnanlage ist die richtige Lösung, wenn es um den vorbeugenden Brandschutz in Sonderbauten geht, für die eine Brandmeldeanlage (BMA) nicht vorgeschrieben ist.
Die Brandwarnanlage warnt alle im Gebäude befindlichen Personen frühzeitig vor einem Brand und kann so im Ernstfall Leben retten.
Wir bieten die fachmännische Montage, Installation und Wartung von Brandwarnanlagen – und das deutschlandweit.
Rauchmelder, Brandwarnanlage, Brandmeldeanlage – Was sind die Unterschiede?
Rauchwarnmelder kommen in Wohnungen zum Einsatz. Sie sind in Kinderzimmern, Schlafräumen und Fluren Pflicht. Rauchmelder machen anwesende Personen auf einen Entstehungsbrand aufmerksam, indem sie ein Warnsignal abgeben. So können Personen sich selbst in Sicherheit bringen und die Feuerwehr alarmieren.
Brandwarnanlagen (BWA) dienen dem Brandschutz in Sonderbauten. Der wesentliche Unterschied zu einfachen Rauchwarnmeldern besteht darin, dass eine Brandwarnanlage über eine zentrale Anzeige (Brandmeldezentrale) verfügt. Die Feuerwehr wird von einer Brandwarnanlage jedoch nicht alarmiert.
Brandmeldeanlagen (BMA) sind in größeren Zweckbauten vorgeschrieben, das sind z.B. gewerblich genutzte oder auch öffentliche Gebäude. Sie alarmieren, wenn sie auslösen, automatisch auch die Feuerwehr. So wird ein Brand auch dann frühzeitig erkannt, wenn keine Personen anwesend sind.
Wo genau kommen Brandwarnanlagen zum Einsatz?
Eine Brandwarnanlage dient der hausinternen Alarmierung im Brandfall und ist eine kostengünstige Alternative zur teuren Brandmeldeanlage, wenn eine solche baurechtlich nicht vorgeschrieben ist.
Das ist der Fall bei kleineren Sonderbauten, für die seit 2018 die DIN VDE 0826-2 die hausinterne Warnung vor Bränden regelt.
Kleinere Sonderbauten sind z.B.:
- Kindergärten und Kitas
- Seniorenheime
- Wohngruppen für Senioren oder Menschen mit Behinderungen
- Flüchtlingsunterkünfte
- Sportstätten
- kleine Hotels und Pensionen mit bis zu 60 Betten
Die DIN VDE 0826-2 schließt eine zuvor bestehende Lücke zwischen der Regelung für den Wohnbau (Rauchwarnmelder) und der Regelung für den Zweckbau (Brandmeldeanlagen).
Aufbau und Funktion einer Brandwarnanlage (BWA)
Eine Brandmeldeanlage wird je nach Einsatzort individuell geplant. Brandwarnanlagen sind komplexe Anlagen, die aus verschiedenen Komponenten bestehen, für die die Produktnormreihe DIN EN 54 gilt.
Folgende Komponenten können Teil einer Brandwarnanlage sein:
- Rauch- und Wärmemelder nach DIN EN 54-7 / DIN EN 54-5
- Akustische und optische Signalgeber nach DIN EN 54-3 / DIN EN 54-23
- Hausalarm (Handfeuermelder) nach DIN EN 54-11
- Funk-Gateway nach DIN EN 54-25
- Brandmeldezentrale nach DIN EN 54-2 / DIN EN 54-4
Die Auslösung der Anlage erfolgt über Rauch- und Wärmemelder, Handfeuermelder ermöglichen zudem die manuelle Auslösung.
Akustische sowie optische Signalgeber warnen bei Auslösung eines Melders die im Gebäude befindlichen Personen.
Zudem sind alle Melder der Anlage mit der Brandmeldezentrale verbunden. Hier kann bei Auslösung eines Melders genau lokalisiert werden, welcher Melder ausgelöst hat, um dann entsprechende Maßnahmen, wie z.B. die gezielte Evakuierung, einleiten zu können.
Brandwarnanlagen können sowohl verdrahtet als auch als funkbasierte Lösung realisiert werden. Insbesondere die funkbasierte Lösung ist einfach in der Installation, da hier keine Kabel verlegt werden müssen. So ist auch die Nachrüstung einer Brandwarnanlage in Bestandsbauten mit geringem Aufwand zu realisieren.
Unsere Leistungen rund um Brandwarnanlagen (BWA)
Brandwarnanlage: Planung und Installation
Da es sich bei Brandwarnanlagen um komplexe Anlagen aus verschiedenen Bauteilen handelt, muss für die Planung, Installation und Inbetriebnahme der Brandwarnanlage ein zertifizierter Fachbestrieb beauftragt werden. Wir von Safety Feuerlöschtechnik sind ein solcher Fachbetrieb und übernehmen gerne die Planung und Installation Ihrer Brandwarnanlage nach DIN EN 54 – sprechen Sie uns an:
Brandwarnanlagen Wartung (BWA Wartung)
Wie alle Einrichtungen, die dem vorbeugenden Brandschutz dienen, muss auch eine Brandwarnanlage regelmäßig durch einen zertifizierten Fachbetrieb gewartet und instandgehalten werden. Die Wartung erfolgt in der Regel einmal jährlich. Wir als Fachbetrieb übernehmen selbstverständlich auch die regelmäßige Prüfung und Wartung Ihre Brandwarnanlage – und das sogar deutschlandweit.