Brandschutztüren und Feststellanlagen Nürnberg
Brandschutztüren Nürnberg – Brandschutztüren gehören zum vorbeugenden Brandschutz. Sie verhindern bzw. verzögern die Ausbreitung des Feuers innerhalb des Gebäudes. Dafür müssen Brandschutztüren zwei wichtige Anforderungen erfüllen:
- Sie müssen eine Feuerwiderstandsklasse aufweisen
- Sie müssen selbstschließend sein.
Wichtig ist zudem, dass sie immer geschlossen gehalten werden, ein Verkeilen oder Ähnliches ist nicht erlaubt. Denn nur geschlossene Brandschutztüren können ihre Aufgabe erfüllen.
Sollen Brandschutztüren im Alltag offengehalten werden, muss eine Feststellanlage installiert werden.
Brandschutztüren und Feststellanlagen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Für die Brandschutztüren Wartung / Feststellanlagen Wartung in Nürnberg kommen wir als Fachbetrieb gerne zu Ihnen.
Wo befinden sich Brandschutztüren?
Wo Brandschutztüren eingebaut werden müssen, wird unter anderem in der Musterbauordnung geregelt. Hinzu kommen die jeweiligen Landesbauordnungen, in Nürnberg ist das die Bayrische Bauordnung (BayBo). Generell sind Brandschutztüren jedoch hier zu finden:
- in langen Fluren (länger 30 m)
- in Treppenhäusern
- auf Fluchtwegen
- bei Notausgängen
- in Brandschutzwänden
Insbesondere in alles Gebäudeteilen, die als Flucht- und Rettungswege dienen, müssen Brandschutztüren ein Feuer möglichst so lange aufhalten, bis Mensch und Tier das Gebäude im Brandfall verlassen haben.
Auch bei Öffnungen in Brandschutzwänden, die auf baulicher Ebene eine Durchdringung des Feuers innerhalb des Gebäudes verhindern sollen, muss diese Funktion durch den Einbau einer Brandschutztür aufrechterhalten werden.
Feuerwiderstandsklassen bei Brandschutztüren
Brandschutztüren müssen eine Feuerwiderstandsklasse aufweisen. Diese bezieht sich nicht nur auf das Türblatt, sondern auf die gesamte Tür inklusive Zarge und Beschläge und ggf. Glaseinsätze. Feuerwiderstandsklassen geben an, wie lange ein Material/ein Bauteil oder eben eine Brandschutztür einem Feuer widerstehen kann, bevor es nicht mehr funktionstüchtig ist. Bei Brandschutztüren ist die minimale Zeit 30 Minuten. Brandschutztüren gibt es jedoch auch in Ausführungen mit einer Widerstandsdauer von 60, 90, 120 und sogar 180 Minuten.
Brandschutztüren gibt es auch mit einer zusätzlichen Rauchschutzfunktion. Bei diesen Türen ist zusätzlich eine Dichtung verbaut, die die Durchdringung von Rauch verhindert.
Unverzichtbar ist die regelmäßige Brandschutztüren Prüfung und Wartung. Gerne übernehmen wir diese für Sie im Raum Nürnberg. Sprechen Sie uns an.
Brandschutztüren mit Feststellanlagen Nürnberg
Brandschutztüren sind vornehmlich in Gebäuden mit hohem Personenaufkommen zu finden, oder mit besonders Schutzbedürftigen Personen. Das sind u.a. Krankenhäuser, Altenheime, Verwaltungs- und Bürogebäude, Arbeitsstätten oder auch Veranstaltungsräume. In all diesen Gebäuden findet ein reger Personenverkehr statt. Hier die Brandschutztüren immer geschlossen zu halten kann den Alltag erschweren, insbesondere für körperlich beeinträchtigte Personen. Auch an Arbeitsstätten kann eine geschlossene Brandschutztür im alltäglichen Betrieb hinderlich sein.
Damit eine Brandschutztüre in solchen Fällen im Alltag offenstehen darf, kann eine Brandschutztür mit Feststellanlage eingebaut werden. Feststallanlagen halten die Türen im Alltag offen, schließen diese jedoch sofort im Falle eines Brandes.
Funktionsweise und Komponenten von Feststellanlagen
Feststellanlagen halten Brandschutzabschlüsse wie Brandschutztüren oder Rauchschutztüren offen, indem sie die Schließfunktion der Türen kontrolliert außer Kraft setzen. Um diese Funktion zu erfüllen, müssen mehrere Komponenten vorhanden und aufeinander abgestimmt sein.
Ein Brandmelder löst die Anlage im Brandfall aus und sendet ein Signal an die Brandmeldezentrale. Diese wiederum benötigt eine Energieversorgung. Offen gehalten werden die Brandschutztüren durch eine Feststelleinrichtung, beispielsweise in Form eines Magneten. Ebenfalls notwendig sind die Auslösevorrichtung, die die Feststellanlage im Brandfall oder auch bei Betätigung des manuellen Handauslösers deaktiviert. Mindestens ein manueller Handauslöser ist nötig.
Feststellanlagen Nürnberg: Pflicht zur Instandhaltung und Wartung
Eine Wartung der Feststellanlage ist für den Betreiber verpflichtend. Die Wartung muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei festgestellten Mängeln sind diese sofort zu beheben. Sollte im Verlauf des Jahres eine Störung oder ein Defekt auftreten, muss die Reparatur natürlich unverzüglich erfolgen.
Sowohl Wartung als auch Instandhaltung dürfen nur von zertifizierten Fachkräften ausgeführt werden. Die Wartung / Instandhaltung erfolgt nach Herstellerangaben und ist auch dementsprechend zu dokumentieren.
Die Dokumentation enthält, neben dem Zulassungsbescheid, das Abnahmeprotokoll, die Wartungsanleitung und den Umfang, das Datum, das Ergebnis und ggf. die ergriffenen Instandhaltungsmaßnahmen der letzten Wartung. Alle Dokumentationsunterlagen der Anlage müssen vom Betreiber aufbewahrt werden.
Wir sind ein zertifiziertes Fachunternehmen und übernehmen gerne die Brandschutztüren und Feststellanlagen Wartung in Nürnberg oder Umgebung – sprechen Sie uns an!
Brandschutztüren Nürnberg – Wir sind Ihr Partner
Wenn Sie Fragen rund um Brandschutztüren oder Feststellanlagen in Nürnberg haben, sprechen Sie uns an. Wir kennen uns bestens mit allen geltende Vorschriften und Normen aus und helfen Ihnen gerne weiter.
Neben der Prüfung und Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen in Nürnberg und Umgebung erbringen wir für Sie auch folgende Leistungen rund um den Brandschutz Nürnberg:
Übrigens: Wir sind nicht nur in Nürnberg, sondern deutschlandweit in Sachen Brandschutz im Einsatz!
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