Kostenlose Hotline: 0800‑0001977

Brandschutztüren und Feststellanlagen Bad Segeberg

Brandschutztüren Bad Segeberg – Brandschutztüren sind Feuerschutzabschlüsse, die die Durchdringung von Feuer im Brandfall verzögern. Dieser Zeitgewinn ermöglicht es Mensch und Tier, sich in Sicherheit zu bringen und reduziert Sachschäden. Die Landesbauordnungen und ggf. Sonderbauvorschriften geben vor, wo Brandschutztüren montiert werden müssen. Wichtige Kriterien für die Montage und den Betrieb von Brandschutztüren sind in der DIN 4102-5 und der DIN EN 1634-1 zu finden.

Unabhängig von landesspezifischen Vorschriften, müssen Brandschutztüren immer selbstschließend sein, müssen immer geschlossen gehalten werden und eine Feuerwiderstandsklasse aufweisen. Zudem benötigen sie eine Zulassung und ein entsprechendes Kennzeichnungsschild an der Tür.

Zu finden sind Brandschutztüren generell in Räumen mit über 40 m Länge oder 1600 m2 Grundfläche, an Flucht- und Rettungswegen und auf langen Fluren. Sie sind vorrangig in großen Gebäuden mit hohem Personenaufkommen wie Altenheimen, Krankenhäuser, Büro- und Industriebauten notwendig.

Gerne übernehmen wir die Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen in Bad Segeberg und Umgebung. Sprechen Sie uns an.

Feuerwiderstandsklassen bei Brandschutztüren

Die Feuerwiderstandsklasse einer Brandschutztür gibt an, wie lange eine Tür dem Feuer standhalten kann, bevor sie funktionsuntüchtig ist. Die Zeitabschnitte der Widerstandsklassen sind 30, 60, 90, 120 und 180 Minuten.

Feuerwiderstand in Min. Bezeichnung
30 Minuten Feuer­hemmend
60 Minuten Hoch­feuerhemmend
90 Minuten Feuer­beständig
120 Minuten Hoch­feuerbeständig
180 Minuten Höchst­feuerbeständig

Die Widerstandsklasse betrifft dabei nicht nur das Türblatt, sondern Türzarge und Beschläge gleichermaßen.

Die Bezeichnung der Feuerwiderstandsklassen erfolgt auf europäischer Ebene nach DIN EN 13501-2, auf nationaler Ebene ist auch die Klassifizierung nach DIN 4102-2 gebräuchlich.

Rauchschutztür oder Brandschutztür

Rauchschutztüren und Brandschutztüren sind nicht das Gleiche. Rauchschutztüren sind mit einer rauchdichten Lippendichtung ausgestattet und verhindern die Verbreitung von Rauchgasen. Auch sie sind immer selbstschließend.

Bei Brandschutztüren besteht die Aufgabe primär darin, die Ausbreitung von Feuer zu verzögern. Sie sind daher zwar dichtschließend, aber nicht rauchdicht. Brandschutztüren können jedoch zusätzlich mit einer rauchdichten Funktion ausgestattet sein.

Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Brandschutztüren sind immer selbstschließend und müssen immer geschlossen sein. Sie dürfen nicht mittels Türkeilen oder anderer Gegenstände offengehalten werden oder in irgendeiner Weise blockiert werden. Das ist im Alltag oft unpraktisch. Speziell auf stark frequentierten Fluren oder auch für körperlich eingeschränkte Personen wird eine solche lebensrettende Schutztür zum Ärger- oder gar Hindernis.

Brandschutztüren werden daher häufig mit einer Feststellanlage kombiniert. Die Feststellanlage setzt den Schließmechanismus der Tür außer Kraft und sorgt dafür, dass die Tür im Falle eines Brandes automatisch schließt. So kann die Tür im Normalfall offen bleiben, ohne dass ihre Schutzwirkung im Brandfall beeinträchtigt ist.

Wie funktioniert eine Feststellanlage und welche Komponenten werden benötigt?

Feststellanlagen halten Brandschutztüren offen, indem sie den Schließmechanismus der Tür kontrolliert außer Kraft setzen. Dies geschieht mittels einer Feststellvorrichtung, beispielsweise eines elektromagnetischen Haftmagneten. Im Brandfall wird durch den sich in Tür Nähe befindlichen Brandmelder der Schließmechanismus der Tür freigegeben, und die Tür schließt.

Bei einem Stromausfall wird die Feststellanlage durch die Auslösevorrichtung abgeschaltet und auch dann greift wieder der Schließmechanismus der Brandschutztür. Trotz Feststellanlage kann eine Brandschutztür jederzeit mittels Handauslöser oder durch Druck auf das Türblatt geschlossen werden. Eine Feststellanlage benötigt immer eine Stromversorgung.

Brandschutztüren / Feststellanlagen Bad Segeberg

Abb.: Die Komponenten einer Feststellanlage

Brandschutztüren und Feststellanlagen Bad Segeberg – Wartung

Gebäudebetreiber, bzw. Unternehmen müssen für die Sicherheit im Gebäude bzw. für die darin befindlichen Personen Sorge tragen. Das bedeutet, Brandrisiken sind zu minimieren, Brandschutzmaßnahmen einzuhalten und Brandschutzanlagen funktionstüchtig zu halten.

Um die Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten, müssen Brandschutzanlagen, so auch Brandschutztüren und Feststellanlagen, regelmäßig und fachkundig gewartet werden. Bei Feststellanlagen und Brandschutztüren sind Wartungsintervalle von 12 Monaten vorgegeben.

Die Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen dürfen ausschließlich qualifizierte Fachkräfte oder Unternehmen vornehmen. Wir haben langjährige Erfahrung im Brandschutz und der Wartung von Brandschutzanlagen und führen die Wartung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen in Bad Segeberg und Umgebung selbstverständlich gemäß den geltenden Richtlinien durch.

Brandschutztüren / Feststellanlagen Bad Segeberg – Wir sind Ihr Fachbetrieb

Wir als Fachbetrieb für den Brandschutz übernehmen nicht nur die Brandschutztüren und Feststellanlagen Wartung in Bad Segeberg, sondern bieten Ihnen auch umfangreiche, weitere Leistungen rund um den Brandschutz Bad Segeberg an: