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Brandschutz Hamm

Brandschutz Hamm – Wirksamer Brandschutz ist für die Sicherheit aller unerlässlich.  Der Brandschutz gliedert sich in zwei Hauptbereiche, dem abwehrenden Brandschutz und dem vorbeugenden Brandschutz. Während der abwehrende Brandschutz in der Hauptsache Aufgabe von professionellen Löschkräften ist, ist der vorbeugende Brandschutz Aufgabe des Unternehmers bzw. des Gebäudeeigners.

Wir als Brandschutzunternehmen kennen uns bestens mit allen Richtlinien und Gesetzen aus, die Sie als Unternehmer oder Gebäudeeigner im Bereich Brandschutz einhalten müssen und können Ihnen rund um den Brandschutz Hamm beratend und tätig zur Seite stehen.

Der vorbeugende Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz umfasst drei Teilbereiche: den baulichen Brandschutz, den anlagentechnischen Brandschutz und den organisatorischen Brandschutz.

Der bauliche Brandschutz wird vom Bauherrn, Bauleiter und/oder Architekten in der Konzeption und in der Umsetzung verantwortet. Die Grundlagen und Richtlinien werden hier von der Musterbauordnung vorgegeben. Dabei müssen auch länderspezifische Besonderheiten oder spezielle Auflagen für Sonderbauten beachtet werden.

Anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz sind im Wesentlichen Aufgabe des Gebäudeeigners oder des Unternehmers.

Brandschutz Bereiche

Abb.: Brandschutz Bereiche

Die drei Bereiche des vorbeugenden Brandschutzes

Der bauliche Brandschutz zielt darauf ab, die Entstehung eines Brandes oder die Ausbreitung eines Feuers zu verhindern oder mindestens zu verzögern. Auf diese Weise sollen Schäden für Mensch, Tier und Umwelt sowie materielle Schäden minimiert werden.

Die wichtigsten Kriterien für den baulichen Brandschutz sind Brandverhalten und Feuerwiderstand von Baustoffen und Bauteilen. Weiterhin müssen Flucht- und Rettungswege schon bei der Gebäudeplanung berücksichtigt werden. Auch die Untergliederung eines Baus in Brandabschnitte, die durch Brandwände getrennt sind, muss schon vor dem Bau geplant werden und gehört in den Bereich des baulichen Brandschutzes. Weitere Maßnahmen, die schon bei der Planung eines Gebäudes eine Rolle spielen, sind z.B. Steigleitungen, die der späteren Versorgung mit Löschwasser dienen.

Das sind nur einige Beispiele für die zahlreichen Regelungen und Auflagen, die es im baulichen Brandschutz zu beachten gilt.

Der anlagentechnische Brandschutz soll zum einen die technischen Anlagen im Gebäude schützen, zum anderen umfasst der anlagentechnische Brandschutz die Brandschutzanlagen, durch die das Gebäude und Personen / Sachwerte innerhalb des Gebäudes geschützt werden.

Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören zum Beispiel Unterdecken mit Feuerwiderstand, Rauchmelder, Alarmierungssysteme, Notfallbeleuchtung, Wandhydranten und Rauchabzugsanlagen.

Für Anlagen, die dem Brandschutz dienen, gilt in der Regel eine Wartungspflicht. Wir als Brandschutzunternehmen übernehmen die regelmäßige Prüfung und Wartung Ihrer Brandschutzeinrichtungen in Hamm und Umgebung, sprechen Sie uns gerne an.

Die organisatorischen Maßnahmen im Brandschutz ergänzen den baulichen und anlagetechnischen Brandschutz mittels

  • Brandschutzkonzept
  • Flucht- und Rettungsplänen
  • Feuerwehrplänen
  • Beschilderung und Kennzeichnung von Fluchtwegen und Löschanlagen
  • Bestellung eines Brandschutzbeauftragten
  • Schulung von Mitarbeitern zu Brandschutzhelfern
  • Brandschutz- und Evakuierungsübungen
  • Instandhaltung und Wartung von Brandschutzanlagen

Die drei Teilbereiche des vorbeugenden Brandschutzes greifen ineinander und funktionieren nur als Ganzes. Sind in einem Bereich Fehler gemacht worden, so wirkt sich das u. U. auch auf die anderen Bereiche aus.

Brandschutz Hamm – wir beraten Sie gerne

Sollten Sie Fragen rund um den vorbeugenden Brandschutz in Hamm haben, beraten wir Sie gerne. Wir sind Fachbetrieb für den Brandschutz und stehen Ihnen in allen Belangen rund um den Brandschutz zur Verfügung. Unser Angebot umfasst u.a.: