Brandschutztüren und Feststellanlagen Dortmund
Brandschutztüren Dortmund – Brandschutztüren werden in Brandschutzwände eingesetzt, in denen eine Öffnung eingebaut werden muss. Sie sichern weitere Gebäudeteile gegen das Durchdringen von Feuer. Der Einbau von Brandschutztüren wird durch die Landesbauordnung geregelt. Brandschutztüren finden sich u.a. in langen Fluren, im Bereich von Fluchtwegen und in Treppenhäusern. Auch zur Abtrennung von Wohn-Gebäude und Garage werden sie eingesetzt.
Brandschutztüren müssen immer selbstschließend sein, und dürfen nicht durch Türkeile o.ä. offengehalten werden. Nur mittels einer Feststellanlage ist es erlaubt, eine Brandschutztür im Normalfall offen zu lassen, die diese sorgt im Falle eines Brandes dafür, dass die Tür selbsttätig schließt. Brandschutztüren und Feststellanlagen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, im Raum Dortmund sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Brandschutztüren und Feuerwiderstandsklassen
Brandschutztüren müssen eine Feuerwiderstandsklasse aufweisen. Der Feuerwiderstand gibt an, wie lange eine Brandschutztür dem Brandangriff widerstehen kann, ehe sie funktionsunfähig ist. Es gibt unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen, die „kleinste“ Widerstandsklasse wird mit feuerhemmend bezeichnet und gibt an, dass die Tür 30 Minuten lang einem Feuerangriff widersteht. Diese Widerstandsklasse betrifft nicht nur das Türblatt, sondern auch Zarge, Schloss und Beschläge.
Folgende Feuerwiderstandsklassen sind bei Brandschutztüren möglich:
Bezeichnung | Widerstandsdauer (Min.) | Kurzbezeichnung nach DIN EN 16034 |
Feuerhemmend | 30 | EI2 30-SaC |
Hochfeuerhemmend | 60 | EI2 60-SaC |
Feuerbeständig | 90 | EI2 90-SaC |
Hochfeuerbeständig | 120 | EI2 120-SaC |
Kennzeichnungspflicht für Brandschutztüren
Brandschutztüren unterliegen einer Kennzeichnungspflicht. Diese fordert, dass folgende Angaben auf der Tür sein müssen:
- Angabe der Feuerwiderstandsklasse
- Hersteller mit Herstellerkennzeichen und Namen
- Herstellungsjahr
- CE Kennzeichnung bzw. Zulassungsnummer der DIBt
- Angabe zur Überwachung der Brandschutztür (Ü-Angabe)
Brandschutztüren verhindern bzw. verzögern das Durchdringen von Feuer, jedoch nicht von Rauch. Wird eine Rauchdichtigkeit gefordert, so kann eine Brandschutztür mit einer speziellen Dichtung ausgestattet werden.
Feststellanlagen für Brandschutztüren – im Alltag oft sinnvoll
Brandschutztüren müssen selbstschließend sein und immer geschlossen gehalten werden. Werden sie verkeilt oder anderweitig verstellt, so kann die Brandschutztür ihre Funktion, nämlich den Übertritt des Feuers von einem auf den anderen Gebäudeteil zu verhindern, nicht erfüllen.
Geschlossene Türen sind jedoch gerade in hochfrequentierten oder öffentlichen Gebäuden häufig hinderlich und zudem für körperlich eingeschränkte Personen schwer zu passieren. Aus diesem Grund werden Brandschutztüren oft mit Feststellanlagen versehen, die den Schließmechanismus der Tür kontrolliert außer Kraft setzt und sie somit offenhält.
Abb.: Brandschutztür mit Feststellanlage
Funktionsweise einer Feststellanlage
Die Feststellvorrichtung, zum Beispiel ein Magnet, hält die Tür offen. Im Brandfall wird über den Brandmelder ein Signal an die Auslösevorrichtung gesandt. Diese sorgt dafür, dass die Feststellvorrichtung deaktiviert wird. Die Schließvorrichtung der Tür greift wieder und die Tür fällt ins Schloss. Bei einem Stromausfall wird die Auslösevorrichtung ebenfalls aktiviert und die Tür geschlossen. Die Feststellanlage kann zudem jederzeit mittels Handauslöser oder Druck auf das Türblatt deaktiviert werden, so dass die Tür jederzeit geschlossen werden kann.
Feststellanlagen und Brandschutztüren Dortmund: Prüfung und Wartung
Brandschutztüren und Feststellanlagen müssen jederzeit funktionsfähig sein. Aus diesem Grund muss eine Feststellanlage mindestens einmal monatlich vom Betreiber oder durch eine dafür beauftragte Person / Firma auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft werden. Bei dieser Überprüfung muss die Anlage einmal von Hand und einmal über den Handauslöser ausgelöst werden. Bei zweiflügeligen Türen muss auf die richtige Schließreihenfolge geachtet werden.
Die alle 12 Monate erforderliche Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen darf jedoch ausschließlich von einem Fachbetrieb vorgenommen werden. Die Verantwortung für eine regelmäßige Wartung liegt dabei beim Betreiber.
Die Brandschutztüren und Feststellanlagen Wartung beinhaltet:
- Prüfen der Auslösevorrichtung über Handauslöser und über Brand- /Rauchmelder und bei Stromausfall
- Prüfen auf bauliche Veränderungen
- Prüfen der Umgebung der Brandschutztür auf Störeinflüsse (Gegenstände)
- Überprüfung der Schließfunktion der Brandschutztür
- Austausch von Brandmeldern
- Dokumentation der Wartung und ggf. Instandhaltungsmaßnahmen
Gerne übernehmen wir die Brandschutztüren und Feststellanlagen Wartung in Dortmund und Umgebung – sprechen Sie uns an!
Wir sind Fachbetrieb für Brandschutztüren und Feststellanlagen in Dortmund
Als Fachbetrieb für den Brandschutz Dortmund übernehmen wir selbstverständlich auch die Prüfung und Wartung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen. Darüber hinaus erbringen wir auch viele weitere Leistungen rund um den vorbeugenden Brandschutz Dortmund:
- Feuerlöscher Dortmund, Wartung und Verkauf
- RWA / NRA Wartung Dortmund
- Wartung von Wandhydranten und Steigleitung trocken Dortmund
- Einsatz als Brandschutzbeauftragter Dortmund
- Brandschutzschulung / Brandschutzhelfer Ausbildung Dortmund
Deutschlandweit im Einsatz für den Brandschutz
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