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Erstellung von Flucht und Rettungsplänen und Feuerwehrplänen für Bremen

Flucht und Rettungspläne erstellen – Ein Flucht und Rettungsplan nach DIN 4844 / DIN EN ISO 7010 stellt die Flucht- und Rettungswege sowie Erste-Hilfe- und Brandbekämpfungs-Einrichtungen in einem Gebäude in einfacher Form dar. Der Flucht und Rettungsplan dient der schnellen Orientierung im Notfall und ist ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes.

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind speziell für die Einsatzkräfte der Feuerwehr gedacht und dienen diesen der schnelle Orientierung und Beurteilung der Lage im Notfall. Für die Erstellung von Flucht und Rettungsplänen oder Feuerwehrplänen für Bremen sind wir als Fachbetrieb für den Brandschutz der richtige Ansprechpartner für Sie. Nehmen Sie Kontakt auf.

Safety Feuerlöschtechnik
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Wo sind Flucht und Rettungspläne vorgeschrieben?

Die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen kann zum einen durch das Landesbaurecht, in Bremen ist das die Bremische Landesbauordnung (BremLBO), gegeben sein, zum anderen macht die ASR (Arbeitsstättenverordnung) Angaben zu Flucht und Rettungsplänen an Arbeitsstätten.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gibt vor, dass ein Flucht und Rettungsplan vorhanden sein muss, wenn dies die „Lage, Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erforderlich machen“.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen bzgl. Flucht- und Rettungsplänen. Hier heißt es, dass Flucht- und Rettungpläne z.B. in folgenden Bereichen erforderlich sind:

  • in Bereichen mit unübersichtlicher Fluchwegführung
  • in Bereiche mit einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen
  • in Bereichen mit erhöhter Gefährdung
  • wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben

Flucht und Rettungsplan Bremen – Inhalte und Darstellung

Die Erstellung von Flucht und Rettungsplänen erfolgt gemäß DIN ISO 23601. Ein Flucht- und Rettungsplan muss laut DIN ISO 23601 eine farblich hinterlegte Darstellung des Grundrisses eines Gebäudes bzw. einer Anlage enthalten. Dargestellt werden folgende Inhalte:

  • Der Grundriss des Gebäudes oder eines Teils des Gebäudes (z. B. ein Geschoss)
  • Die Flucht- und Rettungswege inkl. Laufrichtung
  • Die Lage der Notausgänge
  • Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Sammelplätze für flüchtende Personen
  • Die Lage von Einrichtungen zur Brandbekämpfung (Feuerlöscher, Wandhydranten etc.)
  • Standort des Betrachters

Außerdem gehören eine Legende der verwendeten Symbole sowie Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall zum Inhalt eines Flucht- und Rettungsplans.

Flucht und Rettungsplan Bremen
Abb.: Flucht und Rettungsplan

Flucht und Rettungspläne Bremen – Stellen Sie Ihre Anfrage.

Wo werden Feuerwehrpläne benötigt?

Ob ein Feuerwehrplan für ein Objekt erforderlich ist, richtet sich nach Größe, Art der Nutzung und Lage eines Gebäudes. Entsprechende Vorgaben macht die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Vorgeschrieben sind Feuerwehrpläne in der Regel für Sonderbauten, wie z.B. Schulen, Verkaufsstätten, Pflegeheime oder Industriebetriebe. Gerne beraten wir Sie, wenn Sie Fragen rund um Feuerwehrpläne haben oder Feuerwehrpläne erstellen lassen möchten. Sprechen Sie uns an!

Feuerwehrpläne Bremen – Nach DIN 14095

Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 besteht in der Regel aus mehreren Teilen, das sind:

  1. Allgemeine Informationen zum Objekt
  • Objektbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner
  • Inhaltsverzeichnis
  • Stand der Erstellung / Aktualisierungsverzeichnis
  • Art der Nutzung des Gebäudes
  1. Übersichtsplan, enthält u.a. folgende Informationen:
  • Lage und Bezeichnung der Gebäude / Anlageteile, Geschossanzahl
  • Flächen für die Feuerwehr
  • Angrenzende Straßen und Anbindung an öffentliche Verkehrsflächen
  • Lage von Löschwasserentnahmestellen, Löschanlagen, Löschwasserrückhaltung
  • Standort Brandmeldeeinrichtung
  • Brandabschnitte, Brandwände
  • RWA / NRA Anlagen (Rauchabzugseinrichtungen)
  • Hauptschieber für Gas, Wasser, Strom
  • Sammelstellen
  1. Geschosspläne
  2. Sonderpläne (Löschwasserrückhaltung, RWA-Plan, Abwasserplan)
  3. Zusätzliche textliche Erläuterungen

Feuerwehrpläne müssen von einer sachkundigen Person erstellt werden und alle zwei Jahre geprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

Wir sind Fachbetrieb für den Brandschutz und übernehmen die Erstellung von Feuerwehrplänen in Bremen und Umgebung.

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehrplänen für Bremen – Wir sind Ihr Fachbetrieb

Als Fachbetrieb für den Brandschutz sind wir der richtige Ansprechpartner für die Erstellung von Flucht und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen für Bremen und Umgebung.

Desweiteren erstellen wir Feuerwehrlaufkarten, Zimmerpläne, RWA Gruppenpläne sowie die Brandschutzordnung für Ihren Betrieb in Bremen – sprechen Sie uns an.

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