Brandschutz Bad Segeberg
Brandschutz Bad Segeberg – Wirksamer Brandschutz muss von Grund auf richtig geplant und umgesetzt werden. Das ist nicht einfach, denn der Brandschutz ist ein vielschichtiges und komplexes Thema. Es gilt zahlreiche Richtlinien, Normen, Auflagen und Gesetze zu beachten, darunter auch länderspezifische. Fachliche Beratung ist daher im Bereich Brandschutz unverzichtbar. Wir als Brandschutzunternehmen helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Brandschutzmaßnahmen für Ihr Unternehmen bzw. Ihren Betrieb in Bad Segeberg korrekt umzusetzen.
Zudem übernehmen wir auch die Wartung Ihrer Brandschutzeinrichtungen oder stellen einen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen. Nehme Sie Kontakt zu uns auf und informieren Sie sich über unsere Leistungen oder lassen sich zu speziellen Fragen von uns beraten.
Brandschutz Bad Segeberg – Was bedeutet Brandschutz konkret?
Brandschutz teilt sich in zwei Bereiche: den vorbeugenden Brandschutz und den abwehrenden Brandschutz. Während der abwehrende Brandschutz hauptsächlich Aufgabe der professionellen Feuerwehrkräfte ist, ist der vorbeugende Brandschutz Aufgabe des Bauherrn, des Betreibers eines Gebäudes oder des Unternehmens.
Vorbeugender Brandschutz: Was gehört dazu?
Zum vorbeugenden Brandschutz gehören alle Maßnahmen oder auch Anlagen, die der Entstehung eines Brandes und/oder dessen Ausbreitung entgegenwirken.
Der vorbeugende Brandschutz umfasst drei Bereiche, die einander ergänzen und bedingen. Alle drei Bereiche sind fest miteinander verflochten und verzahnt. Sie funktionieren nur zusammen.
Die drei Bereiche sind:
- Baulicher Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz und
- Organisatorischer Brandschutz.
Abb.: Die Bereiche des vorbeugenden Brandschutzes
Die drei Bereiche des vorbeugenden Brandschutzes
Alle Brandschutzmaßnahmen zur Errichtung und Instandhaltung eines Gebäudes gehören zum baulichen Brandschutz. Die zu berücksichtigen Anforderungen hierzu sind zum Großteil in der Musterbauordnung und in den jeweiligen Landesbauordnungen, für Bad Segeberg ist das die LBO für Schleswig-Holstein, zu finden. Ggf. kommen noch Auflagen des Feuer-Versicherers hinzu.
Generell fallen unter den baulichen Brandschutz die Wahl der Baustoffe (schwer entflammbar und/oder mit spezifischer Feuerwiderstandsklasse), Untergliederung des Gebäudes in Geschosse und Räume (Brandwände, Feuerschutzabschlüsse) und die Planung von Flucht- bzw. – Rettungswegen für Mensch und Tier. Zusätzlich müssen Flächen, bzw. Zuwege für Feuerwehr vorhanden und auch die Versorgung mit Löschwasser (für die Selbsthilfe, aber auch für die Feuerwehr) gegeben sein.
Abb.: Feuerwehrzufahrten gehören in den Bereich des baulichen Brandschutzes
Alle technischen Anlagen, die dem Brandschutz dienen, gehören zum anlagentechnischen Brandschutz. Dazu gehören neben einer brandlastarmen Elektroinstallation u.a. auch Brandmelder, Sprinkleranlagen oder Rauchabzugssysteme.
Hier wird auch schon deutlich, wie die einzelnen Bereiche des vorbeugenden Brandschutzes ineinandergreifen: Eine Sprinkleranlage kann nur funktionieren, wenn in der Bauphase die Wasserversorgung dieser Anlage berücksichtigt wurde. Selbiges gilt für Alarmierungssysteme oder auch maschinelle Rauchabzüge: sie benötigen eine separate Stromversorgung. Auch diese muss bereits in der Bauphase eingeplant werden.
Weitere Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes sind beispielsweise Feststellanlagen für Brandschutztüren, die Notfallbeleuchtung und die Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen.
Abb.: Sprinkleranlagen und Notfallbeleuchtung gehören zum anlagentechnischen Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz ist Aufgabe des Arbeitgebers. Dieser kann sich von einem Brandschutzbeauftragten unterstützen lassen. Ziel ist auch hier, einen Brand bzw. im Brandfall die Brandausbreitung zu verhindern, und damit Schäden zu minimieren.
Zum organisatorischen Brandschutz gehören daher unter anderem
- die Erstellung einer für den Betrieb gültigen Brandschutzordnung und deren Durchsetzung
- die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
- die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz
- Evakuierungsübungen, die Ausbildung der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern
- die Einhaltung der Wartungsintervalle von Brandschutzanlagen
Abb.: Die Brandschutzordnung und Feuerwehrpläne gehören in den Bereich des organisatorischen Brandschutzes
Brandschutz Bad Segeberg – Wir sind Ihr Partner
Wir sind der richtige Partner in allen drei Bereichen des Brandschutzes für Sie. Denn als Brandschutzunternehmen sind wir nicht nur qualifiziert, die Wartung und Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen wie RWA Anlagen, Feuerlöschern oder Wandhydranten und Steigleitungen zu übernehmen, sondern bilden auch Brandschutzhelfer aus und können Ihnen einen Brandschutzbeauftragten für Ihren Betrieb zur Seite stellen. Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie auf folgenden Seiten:
Deutschlandweit für den Brandschutz im Einsatz
Alle unseren Leistungen rund um den vorbeugenden Brandschutz erbringen wir nicht nur in Bad Segeberg und Umgebung, sondern deutschlandweit. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.
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