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Brandschutzbeauftragter Aschaffenburg

Brandschutzbeauftragter Aschaffenburg – Der vorbeugende, betriebliche Brandschutz ist ein komplexes Thema. Es gelten zahlreiche Richtlinien, Vorschriften und Gesetze, die alle beachtet werden müssen. Ein Brandschutzbeauftragter ist eine speziell ausgebildete Person, die dem Unternehmer beratend und unterstützend in allen Fragen des Brandschutzes zur Seite steht. Das kann sowohl ein Firmenangehöriger als auch eine externe Person sein.

Wenn Sie für Ihren Betrieb in Aschaffenburg einen Brandschutzbeauftragten benötigen, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Denn als Fachunternehmen für den Brandschutz können wir Ihnen einen Brandschutzbeauftragten zur Seite stellen.

Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten

Brandschutzbeauftragte können verschiedene Aufgaben rund um den betrieblichen Brandschutz unternehmen. Sie sind ein wichtiger Baustein, wenn es um die Sicherheit aller im Unternehmen geht. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Aufgabe, alle wichtigen Vorschriften und Gesetze, die im Rahmen des Brandschutzes gelten, umzusetzen. Außerdem ist er Ansprechpartner für Betriebsangehörige, wenn es um Fragen rund um den betrieblichen Brandschutz geht.

Zu den konkreten Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gehören u.a.:

  • das Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • das Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdungen
  • die Beratung der Führungskräfte rund Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes
  • die Planung und Durchführung von Räumungsübungen
  • die Unterstützung bei der regelmäßigen Brandschutzunterweisung der Beschäftigen

Brandschutzbeauftragter Aschaffenburg - Das Erstellen der Brandschutzordnung gehört zu seinen Aufgaben

Abb.: Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten gehört auch die Erstellung der Brandschutzordnung

Brandschutzbeauftragte müssen über eine entsprechende Ausbildung verfügen und sind verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Vorteil eines externen Brandschutzbeauftragten ist, neben einem objektiveren Blick auf die Situation im Unternehmen, dass dem Arbeitgeber keine Kosten für Aus- und Weiterbildung entstehen.

Alles Wissenswerte über die Aufgaben, die Ausbildung und die Bestellung von Brandschutzbeauftragten findet sich auch in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“.

Wenn Sie noch Fragen rund um die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in Aschaffenburg haben, sprechen Sie uns an, wie helfen Ihnen gerne weiter.

Ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in Aschaffenburg Pflicht?

Brandschutzbeauftragte sind in Deutschland nicht generell verpflichtend für jedes Unternehmen, sie können aber unter bestimmten Umständen notwendig sein. So kann die Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit eines Brandschutzbeauftragten ergeben. Auch die Bauordnung fordert u. U. die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Aber auch, wenn ein Brandschutzbeauftragter nicht zwingend erforderlich ist, kann die Bestellung durchaus sinnvoll sein. Denn einerseits entlastet der Brandschutzbeauftragte den Arbeitgeber, zudem wird die Sicherheit im Betrieb verbessert.

Unterschied Brand­schutz­beauf­tragter und Brandschutzhelfer

Nicht zu verwechseln ist der Brandschutzbeauftragte mit dem Brandschutzhelfer. Brandschutzhelfer sind prinzipiell verpflichtend für Unternehmen. Es handelt sich immer um Mitarbeiter des Betriebs, die zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit im Betrieb als Brandschutzhelfer zur Verfügung stehen. Brandschutzhelfer erfüllen wichtige Aufgaben insbesondere dann, wenn es zu einem Brand kommt. Dafür werden sie vorab in einer Brandschutzschulung ausgebildet.

Brandschutz­beauf­tragter Aschaffenburg – Wir werden für Sie tätig

Wenn Sie einen externen Brandschutzbeauftragten für Aschaffenburg oder Umgebung suchen, sind Sie bei uns richtig. Wir werden für Ihr Unternehmen als Brandschutzbeauftragter tätig.