Brandschutzbeauftragter Bad Segeberg
Brandschutzbeauftragter Bad Segeberg – Brandschutzbeauftragte sind Teil des organisatorischen Brandschutzes in Unternehmen. Es gibt zwar keine generelle Pflicht für den Unternehmer, einen Brandschutzbeauftragten zu stellen, jedoch ggf. länderspezifische Vorgaben, die einen Brandschutzbeauftragten verlangen. Auch bei Sonderbauten oder Gebäuden mit hohen Personenvorkommen wie Kauf- oder Krankenhäusern sind Brandschutzbeauftragte oft vorgeschrieben.
Die Benennung eines Brandschutzbeauftragten erfolgt schriftlich. Im Bestellungsschreiben werden der Aufgabenbereich, die Aufgabenbeschreibung und der avisierte Zeitbedarf zwischen Unternehmen und Brandschutzbeauftragten genau festgelegt.
Der Brandschutzbeauftragte kann eine betriebsinterne Person sein oder eine externe Person. Wichtig ist, dass eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erfolgt ist und in regelmäßigen Abständen Fortbildungen stattfinden, um das Wissen zu festigen, aufzufrischen und Neues zu lernen. Ein interner Brandschutzbeauftragter übernimmt die Funktion zusätzlich zu seinen „normalen“ beruflichen Aufgaben.
Gerne stellen wir Ihnen einen Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen in Bad Segeberg oder Umgebung zur Seite, nehmen Sie Kontakt auf.
Position eines Brandschutzbeauftragten im Unternehmen
Der Brandschutzbeauftragte eines Unternehmens ist direkt dem Arbeitgeber/Geschäftsleitung unterstellt. Er ist Ansprechpartner und Berater, wenn es um den betrieblichen Brandschutz geht. Diese beratende Tätigkeit umfasst alle drei Teilbereiche des vorbeugenden Brandschutzes.
Aufgabe und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, den Unternehmer in allen Belangen des Brandschutzes zu beraten und als Ansprechpartner für Geschäftsleitung und Mitarbeiter zu fungieren. Die konkreten Aufgaben und Pflichten umfassen verschiedene Tätigkeiten im aktiven Brandschutz. Welche Aufgaben ihm im Einzelnen übertragen werden sollen, wird im Bestellungsschreiben durch den Arbeitgeber festgelegt.
Unter anderem ist er für die Umsetzung des betrieblichen Brandschutzkonzeptes verantwortlich. Zudem ist er zuständig für die Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung, Teile A, B und C. Die Einschätzung von Brandgefahren an Arbeitsplätzen und deren Minimierung obliegt ihm ebenfalls. Auch ist er dafür verantwortlich, dass alle Brandschutzanlagen – dem spezifischen Wartungsintervall gemäß – korrekt gewartet werden.
Regelmäßige Kontrollgänge durch den Betrieb, um Sichtkontrollen an Feuerlöschern, Brandschutztüren oder auch Fluchtwegen vorzunehmen, gehören genauso zu seinen Aufgaben, wie die Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter. Unterstützt wird er hierbei von den betriebsinternen Brandschutzhelfern.
Abb.: Der Brandschutzbeauftragte ist verantwortlich für die Erstellung der Brandschutzordnung
Externer Brandschutzbeauftragter Bad Segeberg
Als Brandschutzunternehmen mit langjähriger Erfahrung sind wir in allen Fragen rund um den Brandschutz Bad Segeberg der perfekte Partner für Sie. Wir sind als externe Brandschutzbeauftragte tätig, bilden Brandschutzhelfer aus und übernehmen selbstverständlich auch die Wartung von Feuerlöschanlagen. Zudem erstellen wir Flucht- und Rettungspläne oder auch Feuerwehrpläne. Mehr über unsere Leistungen in Bad Segeberg und Umgebung lesen Sie hier:
Übrigens: Wir sind für Sie nicht nur in Bad Segeberg, sondern deutschlandweit für Sie rund um den vorbeugenden Brandschutz tätig.
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