Brandschutzbeauftragter Berlin
Brandschutzbeauftragter Berlin – Brandschutzbeauftragte stehen in Betrieben und Unternehmen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um den vorbeugenden Brandschutz zur Verfügung. Damit übernehmen sie eine wichtige Rolle, wenn es um den betrieblichen Brandschutz geht.
Ein Brandschutzbeauftragter wird grundsätzlich vom Arbeitgeber bestellt, dabei kann es sich sowohl um eine betriebsinterne als auch um eine externe Person handeln. Bestellt werden kann nur jemand, der eine spezifische Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolviert hat.
Die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
Welche Aufgaben und Pflichten genau ein Brandschutzbeauftragter zu erfüllen hat, wird durch verschiedene Richtlinien und Gesetze geregelt, das sind u.a.:
- Die ASR A2.2
- Die DGUV Information 205-003
- Die vfdb-Richtlinie 12/09-01:2014-08
Brandschutzbeauftragter – Richtlinien und Vorschriften
Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten im Betrieb gehören demnach u.a.:
- Das Mitwirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung am Arbeitsplatz
- Das Erstellen und Fortschreiben der betrieblichen Brandschutzordnung
- Das Mitwirken bei der Ermittlung von Brandgefahren
- Das Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen
- Das Mitwirken bei der Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes
- Die Kontrolle von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Alarmplänen
- Die Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
- Die Beratung der Führungskräfte zu allen Belangen rund um den betrieblichen Brandschutz
- Die Unterstützung bei regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
Wer kann Brandschutzbeauftragter in Berlin werden?
In Deutschland besteht zwar keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, die Bestellung kann aber von einzelnen Bundesländern im jeweils gültigen Baurecht vorgeschrieben werden.
Soll ein Betriebsangehöriger zum Brandschutzbeauftragten bestellt werden soll, muss dieser zunächst eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Fortbildung erforderlich.
Alternativ kann der Arbeitgeber auch einen externen Brandschutzbeauftragten bestellen. Da für diesen keine Ausbildungs- und Fortbildungskosten anfallen und auch keine Personalzusatzkosten entstehen, kann ein externer Brandschutzbeauftragter u. U. die günstigere Variante sein.
Unterschied: Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer werden vom Arbeitgeber benannt und sind im Gegensatz zu Brandschutzbeauftragten in Betrieben ab einer bestimmten Größe Pflicht. Die Anzahl der in einem Betrieb benötigten Brandschutzhelfer richtet sich nach der Betriebsgröße und Gefährdungsbeurteilung. Sie sind für die Ergreifung erster Maßnahmen im Falle eines Brandes verantwortlich. Dazu gehören u.a. die Alarmierung, die Brandmeldung, die Bekämpfung von Entstehungsbränden und die Einweisung der eintreffenden Feuerwehr. Brandschutzhelfer müssen eine geeignete Brandschutzschulung absolvieren, hierbei handelt es sich in der Regel um einen eintägigen Kurs, der in Abständen von 3 bis 5 Jahren wiederholt werden sollte.
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in Unternehmen ist nicht generell verpflichtend. Jedoch gibt es Fälle, in denen Brandschutzbeauftragte baurechtlich notwendig sind, z.B. in Krankenhäusern, Industrieanlagen oder Verkaufsstätten.
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist, aufgrund des weitreichenden Aufgabengebiets, wesentlich umfangreicher als die Brandschutzhelfer-Ausbildung und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Damit das Zertifikat eines Brandschutzbeauftragten seine Gültigkeit nicht verliert, müssen alle drei Jahre entsprechende Fortbildungen absolviert werden.
Externer Brandschutzbeauftragter Berlin – Wir sind für Sie da
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Selbstverständlich sind wir nicht nur in Berlin, sondern in ganz Deutschland rund um den Brandschutz für Sie im Einsatz:
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