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Brandschutzbeauftragter Kaltenkirchen – Sicherheit im Betrieb

Brandschutzbeauftragter Kaltenkirchen – Ein Brandschutzbeauftragter steht dem Unternehmer in allen Fragen rund um den betrieblichen Brandschutz zur Seite und kann die Sicherheit in Betrieben und an Arbeitsstätten signifikant erhöhen. Als Brandschutzbeauftragter kann sowohl eine betriebsinterne Person als auch ein Externer bestellt werden.

Wenn Sie einen externen Brandschutzbeauftragten für Kaltenkirchen oder Umgebung benötigen, sind wir als Brandschutzunternehmen der richtige Partner für Sie. Wir stehen wir Ihnen bei allen Aufgaben rund um den betrieblichen Brandschutz zur Verfügung und stellen Ihrem Unternehmen gerne einen Brandschutzbeauftragten zur Seite.

Brandschutzbeauftragter Kaltenkirchen: Aufgaben und Pflichten

In Betrieben und Arbeitsstätten müssen zahlreiche Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz erfüllt werden. Ein Brandschutzbeauftragter berät den Unternehmer bzw. Arbeitgeber bei allen Fragen rund um den vorbeugenden Brandschutz, zudem können ihm zahlreiche Aufgaben rund um den betrieblichen, organisatorischen Brandschutz übertragen werden.

In der DGUV Information 205-003 ist spezifiziert, welche Aufgaben einem Brandschutzbeauftragten übertragen werden können.

Welche Aufgaben der Brandschutzbeauftragte wahrnehmen soll, wird im Bestellungsschreiben durch den Arbeitgeber festgelegt. Der Brandschutzbeauftragte muss im Rahmen seiner Tätigkeit alle von ihm durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen dokumentieren.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

Zu den möglichen Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gehören u.a.:

  • Das Erstellen bzw. Fortschreiben der Brandschutzordnung Teile A, B und C
  • Das Mitwirken bei der Ermittlung von Brandgefährdungen im Betrieb
  • Das Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, sofern sie den Brandschutz betreffen
  • Das Mitwirken bei der Erstellung und der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes sowie behördlicher Anordnungen, die den Brandschutz betreffen
  • Die Beratung des Unternehmers bezüglich der Ausstattung der Arbeitsstätten mit den geeigneten Feuerlöscheinrichtungen und Löschmitteln
  • Die Kontrolle und ggf. Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen, Alarmplänen, Feuerwehrplänen sowie die Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und Flucht- und Rettungswege
  • Die Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Die Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Brandschutzbegehungen
  • Die Unterstützung des Arbeitgebers bei den regelmäßigen Brandschutzunterweisungen der Beschäftigten
  • Die Sicherstellung der regelmäßigen Prüfung und Wartung brandschutztechnischer Einrichtungen

Ist ein Brandschutzbeauftragter in Kaltenkirchen Pflicht?

Ein Brandschutzbeauftragter für Betriebe ist in Deutschland nicht generell vorgeschrieben. Jedoch kann ein Brandschutzbeauftragter aufgrund besonderer behördlicher Anordnungen, aufgrund der Gefährdungsbeurteilung oder aufgrund spezifischer Regelungen im Baurecht notwendig sein. Auch die Feuerversicherer können die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern.

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aber durchaus auch dort sinnvoll sein, wo sie nicht verpflichtend ist. Denn Betriebe müssen zahlreiche Anforderungen an den Brandschutz erfüllen, und dabei viele Richtlinien und Gesetze einhalten. Ein Brandschutzbeauftragter kennt sich mit dem betrieblichen Brandschutz bestens aus, und kann so den Arbeitgeber erheblich entlasten.

Wer darf als Brandschutzbeauftragter tätig werden?

Als Brandschutzbeauftragter kann nur tätig werden, wer aufgrund einer entsprechenden Ausbildung dazu befähigt ist. Das kann sowohl ein Betriebsangehöriger als auch eine externe Person sein. Wir verfügen über entsprechend ausgebildetes, zertifiziertes Personal und können Ihnen einen externen Brandschutzbeauftragten für Kaltenkirchen und Umgebung zur Verfügung stellen, sprechen Sie uns an:

Ein externer Brandschutzbeauftragter hat einige Vorteile:

  • Es entstehen keine Kosten für Ausbildung, Weiterbildung sowie Lehrmaterialien und Fachliteratur
  • Es muss keine Arbeitszeit für die Ausübung der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter sowie für Aus- und Weiterbildung investiert werden
  • Ein externer Brandschutzbeauftragter hat eine neutrale Sicht auf die Gegebenheiten im Betrieb, so kann einer „Betriebsblindheit“ vorgebeugt werden.

Brandschutzbeauftragter Kaltenkirchen – Im Einsatz für Ihre Sicherheit

Als Brandschutzunternehmen mit Hauptsitz in Hamburg werden wir für Sie als Brandschutzbeauftragter in Kaltenkirchen und ganz Deutschland tätig. Wenn Sie noch Fragen zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder andere rund um den Brandschutz Kaltenkirchen haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Erfahren Sie hier mehr über unsere Leistungen rund um den Brandschutz Kaltenkirchen: