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Brandschutzbeauftragter Nürnberg

Brandschutzbeauftragter Nürnberg – Brandschutzbeauftragte in Betrieben sind ein wichtiger Teil des betrieblichen Brandschutzes. Sie sind für ein Unternehmen zwar nicht grundsätzlich Pflicht, können jedoch aufgrund spezieller Regelungen und Auflagen notwendig sein, beispielsweise, wenn der Feuerversicherer die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordert. Ein Brandschutzbeauftragter ist sowohl für den Unternehmer, als auch für die Mitarbeiter Ansprechpartner für alle Belange rund um den betrieblichen Brandschutz.

Als Brandschutzbeauftragter kann ein entsprechend ausgebildeter Betriebsangehöriger sein, es kann jedoch auch ein externer Brandschutzbeauftragter benannt werden. Gerne stellen wir Ihnen einen externen Brandschutzbeauftragten in Nürnberg oder Umgebung zur Seite – sprechen Sie uns an.

Wer kann Brandschutzbeauftragter in Nürnberg werden?

Brandschutzbeauftragter kann nur werden, wer eine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Brandschutzbeauftragte müssen sich in den Rechtvorschriften und diversen Auflagen und Richtlinien des Brandschutzes auskennen. Bei der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist der theoretische Teil ist dementsprechend groß. Er umfasst etwa 56 Unterrichtseinheiten und befasst sich mit

  • den rechtlichen Grundlagen,
  • der allgemeinen Brandlehre,
  • den drei Säulen des Brandschutzes: baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz,
  • Brandschutzmanagement,
  • dem Erkennen und Beurteilen von Brand- oder Explosionsgefahren,
  • der Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerversicherern und der Feuerwehr

Abgerundet wird die Ausbildung mit ca. vier praktischen Unterrichtseinheiten, in denen die Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen geschult wird. Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und dürfen als Brandschutzbeauftragter tätig werden.

Eine Auffrischung/Fortbildung ist alle 3 Jahre notwendig.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist zeitaufwändig und verursacht Kosten für den Unternehmer. Aufgrund dessen kann es von Vorteil sein, einen externen Brandschutzbeauftragten zu beauftragen. Wir als Brandschutzunternehmen verfügen über entsprechend zertifiziertes, erfahrenes Personal und werden gerne als Brandschutzbeauftragter für Ihren Betrieb in Nürnberg tätig.

Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte steht dem Unternehmer als beratende Person in allen Belangen des betrieblichen Brandschutzes zur Seite. Zudem ist er auch für die Mitarbeiter des Unternehmens Ansprechperson im Bereich Brandschutz. Folgende Aufgaben können dem Brandschutzbeauftragten übertragen werden:

  • die Erstellung bzw. die Weiterführung der Brandschutzordnung, Teile A, B und C
  • die Mitwirkung und Ausarbeitung von betrieblichen Brandschutzanweisungen
  • die Mitwirkung bei technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
  • die Umsetzung und Durchsetzung von behördlichen Brandschutzauflagen
  • die Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung des Brandschutzkonzeptes
  • die Kontrolle der Flucht- und Rettungswege auf Zugänglichkeit und korrekte Kennzeichnung
  • die Kontrolle von Flucht-, Rettungs- und Alarmplänen auf Aktualität und bzw. die Aktualisierung dieser
  • die Planung und Organisation von Evakuierungsübungen
  • die Organisation der Wartung von Brandschutzeinrichtungen
  • und vieles mehr.

Welche Aufgaben der Brandschutzbeauftragte genau übernehmen soll, wird im Bestellungsschreiben spezifiziert. Die Aufgaben sollten in Umfang und Zeitaufwand vertraglich genau festgelegt werden. Unterstützt werden Brandschutzbeauftragte durch betriebsinterne Brandschutzhelfer.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie einen Brandschutzbeauftragten für Nürnberg oder Umgebung benötigen.

Externer Brandschutzbeauftragter Nürnberg – wir werden für Sie tätig

Die Vorteile eines extern benannten Brandschutzbeauftragten liegen auf der Hand:

  • für den Unternehmer entstehen keine Kosten für Ausbildung und Ausbildungsmaterial
  • kein Mitarbeiter muss für Ausbildung und Wahrnehmung der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten freigestellt werden
  • der Unternehmer muss sich nicht um die Einhaltung der Fristen für die regelmäßige Fortbildung des Brandschutzbeauftragten kümmern

Externe Brandschutzbeauftragte sind für gewöhnlich vertraglich für eine bestimmte Stundenzahl verpflichtend für den Betrieb tätig und stehen darüber hinaus in speziellen Fällen über die Rufbereitschaft zur Verfügung. Nutzen Sie jetzt den Vorteil eines externen Brandschutzbeauftragten in Nürnberg und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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Übrigens: Wir sind nicht nur in Nürnberg, sondern bundesweit für Sie tätig.