Brandschutztüren und Feststellanlagen Buxtehude
Brandschutztüren / Feststellanlagen Buxtehude – Zum vorbeugenden baulichen Brandschutz gehören Feuerschutzabschlüsse, zu denen unter anderem auch selbstschließende Brandschutztüren / Feuerschutztüren gehören. Sie haben die Aufgabe, Gebäudebereiche vor dem Durchdringen von Feuer zu schützen, bzw. die Ausbreitung eines Brandes innerhalb des Gebäudes zu hemmen. Brandschutztüren oder Rauchschutztüren befinden sich zumeist an Treppenhäusern und in Fluren, die eine Länge von mehr als 30 m aufweisen.
Wo Brandschutztüren einzubauen sind, wird durch die Bauordnung und über Sonderbauvorschriften geregelt. Diese sind zwingend einzuhalten. Wenn Sie Fragen zu Brandschutztüren oder Feststellanlagen in Buxtehude oder Umgebung haben, wenden Sie sich an uns. Wir als Brandschutzunternehmen mit Sitz in Hamburg übernehmen neben zahlreichen weiteren Leistungen auch die Brandschutztüren Wartung in Buxtehude und deutschlandweit.
Welche Anforderungen müssen Brandschutztüren erfüllen?
DIN 4102-5 legt für Deutschland die Normen für Brandschutztüren fest. Dabei werden unter anderem die Feuerwiderstandsklassen geregelt. Diese sagen aus, wie lange eine Tür dem Feuer widersteht, bis ihre Funktionstüchtigkeit nicht mehr gegeben ist. Welche Feuerwiderstandsklasse eine Brandschutztür aufweisen muss, hängt unter anderem von der Gebäudenutzung ab.
Achtung: Hier geht es einzig um das Durchdringen des Feuers, nicht des Rauches! Anforderungen für Rauchschutztüren sind in DIN 18095 festgelegt. Rauchschutztüren besitzen eine umlaufende Dichtung, die das Durchdringen von kaltem und von bis zu 200° C heißem Rauch verhindert. So wird die Rettung von Mensch und Tier ohne Atemschutzmaske ermöglicht.
Wichtig ist, dass sowohl Brandschutztüren als auch Rauchschutztüren selbstschließend sind und nicht mittels eines Keils oder Ähnlichem am Schließen gehindert werden dürfen.
Feuerwiderstandklassen im Überblick
Folgende Feuerwiderstandsklassen gibt es:
- Feuerhemmend: T30
- Hochfeuerhemmend: T60
- Feuerbeständig: T90, T120, T180
Das T steht für die Zeit bis zum Versagen der Funktionstüchtigkeit der Tür. T30 bedeutet also, dass die Brandschutztür 30 min lang dem Feuer widersteht. Danach ist ihre Funktion u. U. nicht mehr gegeben, sie kann z.B. nicht mehr geöffnet werden.
Folgende Zusätze sind möglich: -1 oder -2. Diese geben eine einflügelige, bzw. eine zweiflügelige Tür an. Ein Beispiel wäre hier T30-2 für eine zweiflügelige Tür mit der Feuerwiderstandsklasse T30 (feuerhemmend). Eine Erweiterung mit -RS (zum Beispiel T30-RS) sagt aus, dass diese Brandschutztür eine Rauchschutzfunktion besitzt, also eine umlaufende Dichtung nach DIN 18095.
Feststellanlagen für Brandschutztüren
Im Bereich Feststellanlagen für Brandschutztüren sind wir von Safety Feuerlöschtechnik in Buxtehude oder Umgebung Buxtehude der richtige Ansprechpartner.
Brandschutztüren müssen immer geschlossen gehalten werden und sind deshalb mit einem selbstschließenden Mechanismus ausgestattet. Dort, wo Feuerschutztüren nicht ständig geschlossen gehalten werden sollen oder können, werden sogenannte Feststellanlagen eingebaut. Sie schließen im Brandfall die Tür und sorgen so für das Abschotten von Gebäudeteilen, um die Ausbreitung des Brandes zu verhindern oder zu hemmen.
Um im Ernstfall den Türschließer der Feuerschutztür wieder wirksam werden zu lassen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört neben der Feststellvorrichtung (oft magnetisch) mindestens ein Brandmelder an der Tür und eine Auslösevorrichtung.
Wichtig ist auch eine Stromversorgung für die Feststellvorrichtung, bzw. den Brandmelder. Im Alarmfall wird die Feststellvorrichtung deaktiviert. Entweder durch den Brandmelder, oder bei Stromausfall, durch die Auslösevorrichtung.
Auch ohne Alarm kann eine Brandschutztür mit Feststellanlage jederzeit per Hand geschlossen werden. Ein roter Handauslöser mit dem Hinweis „Tür schließen“ ist vom Deutschen Institut für Bautechnik vorgeschrieben.
Feststellanlagen sind ausschließlich für Brandschutztüren im Innenbereich. Bei Außentüren gelten zum Teil andere Regelungen, denn hier werden die Betriebsbedingungen für die Feststellanlage aufgrund von Witterungseinflüssen nicht immer eingehalten.
Feststellanlagen: Was ist zu beachten
Feststellanlagen benötigen immer eine Baugenehmigung. Ohne diese darf eine Anlage nicht eingebaut werden. Die Genehmigung ist 5 Jahre gültig und kann dann verlängert werden. Sollte die Genehmigung einer Anlage erlöschen, so dürfen bereits eingebaute Feststellanlagen – unter bestimmten Voraussetzungen – weiterhin betrieben, jedoch keine weiteren Feststellanlagen dieses Typs eingebaut werden.
Voraussetzungen für das Betreiben von Feststellanlagen, die bereits eingebaut, deren Genehmigung aber erloschen ist, sind folgende:
- Sie entsprechen weiterhin den ursprünglichen Anforderungen
- Sie werden regelmäßig geprüft
- Sie werden regelmäßig gewartet
Geprüft wird immer die Gesamtanlage, nicht nur Einzelkomponenten. Wurden einzelne Komponenten ausgetauscht, die so nicht in der Baugenehmigung vorgesehen sind, darf die gesamte Anlage nicht mehr betrieben werden, solange keine neue Abnahme und Zulassung erfolgt ist.
Feststellanlagen Buxtehude: Instandhaltung und Wartung
Der Betreiber einer Feststellanlage muss Sorge tragen, dass diese ständig betriebsfähig ist. Das heißt konkret:
- einmal im Monat ist die Feststellanlage auf einwandfreie Funktion zu prüfen
- einmal im Jahr ist eine ordnungsgemäße Prüfung und Wartung vorzunehmen, hierbei muss das störungsfreie Zusammenwirken aller Geräte kontrollieren werden.
Während die monatliche Kontrolle vom Betreiber selbst vorgenommen wird, darf die Prüfung und Wartung nur von einer qualifizierten Fachkraft ausgeführt werden. Der Zeitpunkt der Prüfung und Wartung, sowie das Prüf- und Wartungsergebnis sind zu dokumentieren und mit den Unterlagen der Feststellanlage vom Betreiber aufzubewahren.
Da die korrekte Prüfung und Wartung einer Feststellanlage verschiedenen Bestimmungen unterliegt, handelt es sich hierbei um eine komplexe Aufgabe, die wir als kompetentes, qualifiziertes Fachunternehmen gerne für Sie übernehmen können. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wenn es um die Wartung Ihrer Brandschutztüren in Buxtehude geht.
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