Brandschutztüren Feststellanlagen Geesthacht
Brandschutztüren Geesthacht – Brandschutztüren sind wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und dienen dazu, die Ausbreitung eines Brandes innerhalb eines Gebäudes zu verhindern, bzw. hinauszuzögern. Brandschutztüren werden auch als Feuerschutzabschlüsse bezeichnet und sind immer selbstschließend und dichtschließend und dürfen auch nicht durch Keile oder Ähnlichem am Schließen gehindert werden.
Brandschutztüren befinden sich in der Regel im Bereich von Flucht- und Rettungswegen, hier speziell an Notausgängen und in Treppenhäusern. Auch lange Flure werden durch Feuerschutzabschlüsse untergliedert. Genaue Richtlinien für den Einbau von Brandschutztüren finden sich in der jeweiligen Landesbauordnung und ggf. geltenden Sonderbauvorschriften. Bei allen Fragen rund um Brandschutztüren und Feststellanlagen in Geesthacht sind wir Ihr Ansprechpartner – nehmen sie Kontakt auf.
Welche Unterschiede gibt es bei Brandschutztüren?
Es gibt eine große Vielfalt an Brandschutztüren: Ein- oder zweiflügelige Türen, Türen mit Glaseinsatz oder ohne, Türen aus unterschiedlichen Materialien wie Stahl, Aluminium oder Holz. Wichtig jedoch ist, wie lange eine Tür dem Feuer widerstehen kann, bevor sie funktionsuntüchtig ist. Hier gibt die Feuerwiderstandsklasse Aufschluss. Folgende Feuerwiderstandsklassen gibt es nach DIN 4102-5:
Feuerwiderstandsklassen | |
T30 | feuerhemmend (dicht und selbstschließend) |
T60 | hochfeuerhemmend (dicht und selbstschließend) |
T90 | feuerbeständig (dicht und selbstschließend) |
T120 | hochfeuerbeständig (dicht und selbstschließend) |
T180 | höchstfeuerbeständig (dicht und selbstschließend) |
Welche Feuerwiderstandsklasse eine Brandschutztür aufweist, ist grundsätzlich dem Typenschild auf der Tür zu entnehmen. Hinzu kommen ggf. weitere Kennzeichnungen wie z. B. -RS für eine zusätzliche Rauchschutzfunktion oder ein -2 (z. B. T90-2) bei einer zweiflügeligen Tür.
Zum Gesamtsystem Brandschutztür gehören nicht nur Türzarge und -blatt, sondern auch die entsprechenden Beschläge und eine fachgerechte Montage. Lassen Sie sich gerne von uns beraten.
Brandschutztür gleich Rauchschutztür?
Eine Brandschutztür verhindert oder verzögert das Durchdringen von Feuer innerhalb eines Gebäudes. Rauch hingegen kann weiterhin passieren. Eine Brandschutztür ist also nicht gleichzusetzen mit einer Rauchschutztür. Da Rauchgase hochgiftig sind, kann es sinnvoll sein, die bereits installierte Brandschutztür mit einer Rauchschutzfunktion nachzurüsten.
Reine Rauchschutztüren sind ebenfalls im Einsatz und genauso wie Brandschutztüren immer selbstschließend. Sie verhindern bzw. verzögern durch eine umlaufende Lippendichtung die Ausbreitung von toxischen Rauchgasen. Auch für Sie gibt es umfangreiche Regelungen und Auflagen.
Barrierefreie Brandschutztür dank Feststellanlage
Brandschutztüren müssen ständig geschlossen gehalten werden. Das ist logisch, denn wie soll eine Tür das Übergreifen eines Feuers verhindern, wenn sie offensteht? Genauso verständlich ist es jedoch auch, dass speziell auf hochfrequentierten Fluren, in Betrieben oder auch für gehandicapte Personen geschlossene Türen hinderlich sind.
Für dieses Problem gibt es eine Lösung: die Feststellanlage. Feststellanlagen halten Brandschutztüren durch eine Feststellvorrichtung wie z. B. einem Magneten offen. Im Brandfall jedoch wird über einen Rauchschalter ein Auslösemechanismus aktiviert, der den Magnet deaktiviert und die Tür fällt zu. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Brandschutztür im Ernstfall ihrer Aufgabe im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes gerecht werden kann.
Eine Feststellanlage benötigt neben der erwähnten Feststellvorrichtung, dem Auslösemechanismus und Rauchschalter noch eine Stromversorgung und einen Handauslöser. Eine Brandschutztür kann jederzeit trotz Feststellanlage per Hand geschlossen werden. Entweder durch den Taster „Tür schließen“ oder über den Druck auf das Türblatt.
Wartungsintervalle, Prüfintervalle von Brandschutztüren und Feststellanlagen
Für Feststellanlagen gilt ein Prüfintervall von einem Monat. Die Prüfung kann entweder durch eine entsprechend eingewiesene, innerbetriebliche Person durchgeführt werden oder aber durch einen Fachbetrieb.
Zur monatlichen Prüfung gehören:
- Auslösen der Feststellanlage von Hand
- Auslösen der Feststellanlage durch Handauslöser
- Auslösen der Feststellanlage durch Rauchmelder mit Prüfgas
- Bei zweiflügeligen Türen zusätzlich das Prüfen der Schließfolge
Neben der monatlichen Prüfung ist die jährliche Wartung Pflicht. Diese darf nur von ausgebildeten Fachpersonal durchgeführt werden und ist weitaus umfangreicher als die monatliche Prüfung. Der Umfang, Zeitpunkt und das Ergebnis müssen dokumentiert werden und die Dokumente sind vom Betreiber aufzubewahren.
Zur jährlichen Wartung gehört unter anderem:
- Kontrolle auf bauliche Veränderung der Brandschutztür
- Kontrolle auf mechanische Beeinträchtigung der Brandschutztür
- Auslösen der Feststellanlage durch Rauchmelder mit Prüfgas, Handauslöser und von Hand
- Auslösen der Anlage bei Energieausfall
- Bei Bedarf Austausch von Bestandteilen nach Herstellervorgabe
- Die Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
Der Wartungsablauf von Brandschutztüren und Feststellanlagen hat immer nach Herstellervorgabe zu geschehen. Auch Verschleißteile sind nach Vorgabe zu tauschen. Am Ende einer Wartung erfolgt immer eine Überprüfung des Gesamtsystems, um ein reibungsloses Ineinandergreifen der Einzelkomponenten im Gesamtsystem zu kontrollieren und die volle Funktionsfähigkeit der Anlage zu gewährleisten.
Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen in Geesthacht
Wir übernehmen die Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen in Geesthacht. Als professioneller Betrieb für den Brandschutz sind wir der richtige Partner für Sie, denn: Die Wartung sowohl von Brandschutztüren als auch von Feststellanlagen ist aufgrund des komplexen Aufbaus nur von Fachleuten mit entsprechendem Zertifikat zulässig. Sie muss in regelmäßigen Intervallen erfolgen. Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot machen:
Brandschutztüren Geesthacht – Wir sind Ihr Fachbetrieb
Wir sind Fachbetrieb für die Prüfung und Wartung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen in Geesthacht und erbringen darüber hinaus umfangreiche weitere Leistungen rund um den Brandschutz:
Übrigens: Wir sind nicht nur in Geesthacht und Umgebung, sondern in ganz Deutschland für Sie im Einsatz:
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