Beratung unter: 040 28571843

Brandschutztüren Feststellanlagen Henstedt-Ulzburg

Brandschutztüren Henstedt-Ulzburg – Brandschutztüren teilen Gebäude in Brandabschnitte und verhindern bzw. verzögern ein Übergreifen eines Feuers auf andere Gebäudeteile. Wichtig ist, dass Brandschutztüren immer geschlossen gehalten werden. Sie sind daher selbstschließend und dürfen nicht durch Keile o.ä. am Schließen gehindert werden.

Was es sonst noch in Bezug auf Brandschutztüren und Feststellanlagen zu beachten gilt, lesen Sie im Folgenden. Wir als Brandschutzunternehmen kennen uns mit allen Vorschriften rund um Brandschutztüren bestens aus und übernehmen u.a. auch die Wartung Ihrer Brandschutztüren in Henstedt-Ulzburg. Sollten Sie Fragen rund um den baulichen Brandschutz haben, kontaktieren Sie uns.

Die Feuerwiderstandsklassen

Eine Brandschutztür muss der Brandschutznorm EN 16034 entsprechen, bzw. das CE Kennzeichen vorweisen. Damit ist gewährleistet, dass sie einer bestimmten Feuerwiderstandsklasse entspricht.

Je nach Gebäudeart (Holzbau, Betonbauweise etc.), Nutzungsart, Personenaufkommen etc. gelten unterschiedliche Vorschriften im Bezug auf die Feuerwiderstandsklasse einer Brandschutztür. Die Minimalanforderung an eine Brandschutztür wird mit der Feuerwiderstandsklasse T30 gekennzeichnet. Diese besagt, dass die Tür einem Feuer 30 Minuten widerstehen kann, bevor sie ihre Funktionstüchtigkeit einbüßt.

Eine Tür mit der Feuerwiderstandsklasse T30 wird auch als feuerhemmend bezeichnet. Die weiteren Feuerwiderstandsklassen sind:

  • T60, hochfeuerhemmend
  • T90, feuerbeständig
  • T120, hochfeuerbeständig
  • T180, höchstfeuerbeständig

Sollte zusätzlich ein Rauchschutz vorhanden sein, so wird der Bezeichnung ein RS angehängt (z. B. T30 RS).

Die Feuerwiderstandsklasse ist grundsätzlich auf dem Typenschild der Brandschutztür vermerkt.

ACHTUNG: Eine Feuerschutztür ohne die Kennzeichnung RS verhindert NICHT das Durchdringen von giftigen Brandgasen oder Rauch. Eine reine Rauchschutztür hingegen verhindert NUR das Durchdringen von (auch kaltem) Rauch.

Was ist eine Feststellanlage?

Brandschutztüren, auch Feuerschutzabschlüsse genannt, sollen die Ausbreitung des Feuers innerhalb eines Gebäudes verhindern bzw. für eine gewisse Zeit verzögern. Dieser Aufgabe können sie jedoch nur gerecht werden, wenn die Tür permanent geschlossen ist. Im Alltag oder auch für die Barrierefreiheit wird eine geschlossene Tür jedoch oftmals als lästig wahrgenommen.

Die Lösung stellt eine Feststellanlage dar. Sie setzt den Schließmechanismus der Brandschutztür „kontrolliert außer Kraft“.  Die Tür wird mittels einer Feststellanlage, wie beispielsweise einem Magneten, am Schließen gehindert. Im Brandfall wird die Tür jedoch automatisch geschlossen. Notwendig ist hierfür ein Brandmelder, der im Brandfall die Auslösevorrichtung aktiviert. Die Feststellvorrichtung wird inaktiviert und der Schließmechanismus der Brandschutztür tritt wieder in Kraft.

Feststellanlage

Feststellanlagen sorgen für das Schließen eine Brandschutztür im Falle eines Brandes

Brandschutztüren mit Feststellanlagen: Montage, Abnahme und Wartung in Henstedt-Ulzburg

Neben der automatischen Auslösevorrichtung kann die Tür auch mittels eines Handauslösers oder durch Druck auf das Türblatt geschlossen werden. Dies ist jederzeit ohne Alarm möglich.

Eine Feststellanlage benötigt eine eigene Energieversorgung, damit die Brandschutztür auch bei einem Stromausfall über die Auslösevorrichtung geschlossen werden kann.

Brandschutztüren mit Feststellanlage dürfen nur von Fachleuten eingebaut werden, denn sowohl für Brandschutztüren als auch für Feststellanlagen gelten besondere Richtlinien. Wir sind Fachleute im Bereich Brandschutz und kennen uns mit dem umfangreichen Regelwerk für Brandschutzanlagen und Feststellanlagen aus.

Wir übernehmen die Montage von Brandschutztüren und Feststellanlagen, und sorgen durch unsere einwandfreie Installation für eine problemlose Abnahmeprüfung der Anlage.

Auch die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Prüfung und Wartung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen in Henstedt-Ulzburg übernehmen wir als Fachbetrieb gerne.

Die jährliche Wartung umfasst die vollständige Funktionsprüfung der kompletten Anlage. Zudem muss

  • die dokumentarische Überprüfung der Anlage erfolgen: Stimmen Zulassung, Dokumentation und Anlage überein?
  • der Austausch von Verbrauchsmaterialien oder Verschleißteilen nach Herstellerangaben erfolgen
  • die Prüfung der Anlage bei Stromausfall erfolgen.

Die Wartungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten werden selbstverständlich von uns dokumentiert. Bei uns sind Sie in sicheren Händen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin:

Nachrüsten einer Feststellanlage

Brandschutztüren müssen der Brandschutznorm EN 16034 entsprechen. Wird nachträglich eine Feststellanlage installiert, so ist dies eine bauliche Veränderung der Brandschutztür.

Als Betreiber müssen Sie daher vorher sicherstellen, dass der zusätzliche Einbau der Feststellanlage zulässig ist, bzw. ob dieser Umbau nach Herstellervorgabe möglich ist und eine entsprechende Zulassung für die bereits bestehende Brandschutztür besteht.

Brandschutztüren Henstedt-Ulzburg: Wir sind Ihr Fachbetrieb

Als Brandschutzunternehmen sind wir Fachbetrieb für alles rund um den Brandschutz Henstedt-Ulzburg. Wir erbringen neben unseren Leistungen rund um Brandschutztüren und Feststellanlagen in Henstedt-Ulzburg auch weitere Leistungen:

Gerne stehen wir Ihnen auch als externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen in Henstedt-Ulzburg zur Verfügung und führen Brandschutzschulungen für Ihre Mitarbeiter durch.