Brandschutztüren und Feststellanlagen Lüneburg
Brandschutztüren und Feststellanlagen Lüneburg – Brandschutztüren oder auch Feuerschutztüren sollen das Durchdringen von Feuer innerhalb eines Gebäudes verhindern oder mindestens verzögern. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, müssen sie zwei Bedingungen erfüllen. Zum einen müssen sie selbstschließend sein, und zum zweiten müssen sie einen gewissen Feuerwiderstand aufweisen.
Das selbständige Schließen der Brandschutztür darf nicht mit Keilen oder ähnlichem verhindert werden, da die Türen sonst ihre Funktion im Falle eines Brandes nicht erfüllen können. Wo genau Brandschutztüren eingebaut werden müssen, ist in der Bauordnung des Landes festgehalten. Man findet Brandschutztüren z.B. bei Fluren nach einer maximalen Länge von 30 m. In Gebäuden werden sogenannte Nutzungseinheiten durch Brandschutztüren unterteilt.
Was zeichnet eine Brandschutztür aus?
Eine Brandschutztür ist immer selbstschließend und sie muss eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mind. 30 Minuten besitzen. Der Feuerwiderstand sagt aus, wie lange eine Tür bei einem Brand ihre Funktionstüchtigkeit behält. Die Widerstandsfähigkeit bezieht sich dabei auf die gesamte Brandschutztür, also auf Türzarge, Türblatt und Beschläge.
Aufgrund der hohen Anforderungen an eine Brandschutztür muss diese eine Zulassung durch die Bauaufsicht haben. Das Zulassungsschild befindet sich auf dem Türblatt und darf nicht entfernt werden. Auf dem Zulassungsschild sind auch die Herstellerangaben wie Name und Herstellungsjahr zu finden, die Angaben zur Überwachung und die Feuerwiderstandsklasse.
Achtung: Ohne das Schild wird die Brandschutztür gesetzlich nicht als solche anerkannt.
Zu einer Brandschutztür gehört auch eine Wartungsanleitung des Herstellers und eine Erklärung der Montagefirma zum fachgerechten Einbau. Diese Dokumente sind vom Betreiber aufzubewahren.
Brandschutztüren und Feuerwiderstandsklassen
Brandschutztüren gibt es in unterschiedlichen Feuerwiderstandsklassen. Welche Tür in einem Gebäude eingebaut werden muss, ist in der Bauordnung festgehalten und richtet sich unter anderem nach der Art der Wand.
Grundsätzlich gibt es folgende Feuerwiderstandsklassen:
- T30: feuerhemmend
- T60: hochfeuerhemmend
- T90: feuerbeständig
- T120: hochfeuerbeständig
- T180: höchstfeuerbeständig
Das T steht für Tür bzw. Klappe und die Zahl gibt in Minuten an, wie lange die Brandschutztür ihre Funktion erfüllt. T30 bedeutet also, dass die Tür einem Feuer für die Dauer von 30 Minuten widersteht, bis die Funktionstüchtigkeit nicht mehr gegeben ist. Ist die Tür zusätzlich noch eine Rauchschutztür, so wird der Kennzeichnung noch ein RS zugefügt (z. B. T30-RS).
Feststellanlagen für Brandschutztüren
Die einzige Möglichkeit, Brandschutztüren in gesetzliche erlaubter Weise offenzuhalten, ist eine zugelassene Feststellanlage. Eine Feststellanlage hält eine Brandschutztür offen, sorgt aber im Falle eines Brandes für das Schließen der Tür.
Das Offenhalten von Brandschutztüren ist im Alltag und für die Barrierefreiheit durchaus sinnvoll, jedoch muss dem Sicherheitsaspekt Folge geleistet werden, was durch eine Feststellanlage gewährleistet werden kann. Die Feststellanlage setzt den Schließmechanismus der Brandschutztür außer Kraft und hält sie offen.
Bei einem Brand wird durch das angeschlossene Branderkennungselement (z. B. ein optischer Brandmelder) die Auslösevorrichtung aktiviert und die Feststellanlage deaktiviert: die Tür schließt. Eine Feststellanlage muss immer über einen Handauslöser verfügen und die Brandschutztür muss sich jederzeit durch einen Druck auf das Türblatt manuell schließen lassen.
Feststellanlagen benötigen die Zulassung des Deutschen Institut für Bautechnik und müssen mindestens einmal jährlich gewartet bzw. instandgehalten werden. Dazu ist der Betreiber der Anlage verpflichtet.
Brandschutztüren Lüneburg – Prüfung und Wartung
Für die Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen in Lüneburg sind wir von Safety-Feuerlöschtechnik als qualifizierter Fachbetrieb der richtige Partner für Sie. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin oder ein Beratungsgespräch, wenn Sie eine Brandschutztüren Wartung in Lüneburg benötigen.
Als Brandschutzunternehmen bieten wir nicht nur die Prüfung und Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen an, sondern wir prüfen und warten alle Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes. Außerdem umfasst unser Angebot u.a. den Verkauf von Feuerlöschern, die Bereitstellung eines Brandschutzbeauftragten und die Durchführung von Brandschutzunterweisungen. Weitere Informationen lesen Sie unter folgenden Links:
Brandschutz Lüneburg | Feuerlöscher Lüneburg | Rauchabzug Lüneburg
Unser Einsatzgebiet erstreckt sich dabei auf ganz Deutschland:
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