Brandschutztüren und Feststellanlagen Uetersen
Brandschutztüren / Feststellanlagen Uetersen – Brandschutztüren finden sich sowohl in Wohngebäuden als auch im gewerblichen Bereich. Brandschutztüren verhindern im Falle eines Brandes, dass das Feuer auf angrenzende Bauabschnitte übergreift – so wird die Ausbreitung des Feuers verlangsamt, was der Flucht bzw. der Rettung von Personen mehr Zeit einräumt und zugleich Sachschäden minimiert.
So sind Brandschutztüren als Teil des baulichen Brandschutzes ein wirksames Mittel, um schwerwiegende Folgen eines Gebäudebrandes zu verringern und die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten. Brandschutztüren und Feststellanlagen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden – Für Ihre Brandschutztüren und Feststellanlagen in Uetersen sind wir der richtige Ansprechpartner.
Brandschutztüren / Feststellanlagen – Gesetzliche Anforderungen
Wie alle technischen Anlagen, die Teil des baulichen Brandschutzes sind, unterliegen auch Brandschutztüren und Feststellanlagen gesetzlichen Regelungen und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen regelt die DIN 4201-2 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen.
Feuerwiderstandsklasse von Brandschutztüren
Brandschutztüren weisen eine Feuerwiderstandsklasse auf, die angibt, wie lange die betreffende Brandschutztür dem Feuer widersteht und ihre Funktion erfüllen kann. Die Feuerwiderstandsklassen für Brandschutztüren reichen von T30 – feuerhemmend bis zu T180 – feuerbeständig, wobei die Zahl jeweils die Widerstandszeit in Minuten angibt.
Feststellanlagen für Brandschutztüren gewährleisten das Schließen im Brandfall
Brandschutztüren können ihre Funktion, ein Feuer an der Ausbreitung zu hindern, natürlich nur dann erfüllen, wenn sie geschlossen sind. Daher ist es verpflichtend, dass diese Türen immer geschlossen gehalten werden.
Brandschutztüren sind deshalb grundsätzlich selbstschließend, was z.B. durch Obertürschließer gewährleistet wird. Das kann jedoch, je nachdem, wo die Brandschutztür verbaut ist, im Alltag unpraktisch sein.
Für diesen Fall sieht der Gesetzgeber Feststellanlagen vor, die dafür sorgen, dass eine offenstehende Brandschutztür im Falle eines Brandes automatisch geschlossen wird. Feststellanlagen verfügen über mindestens einen Rauchmelder. Wird der Alarm ausgelöst, so sorgt die Schließvorrichtung für das Schließen der Tür.
Die Kennzeichnung von Brandschutztüren und Feststellanlagen
Eine Brandschutztür mit Feststellanlage verfügt grundsätzlich über ein Zulassungsschild, auf dem Türblatt. Auf diesem ist zum einen die Feuerwiderstandsklasse angegeben und zum anderen die Zulassungsnummer der Tür.
Weiterhin müssen für Brandschutztüren immer folgende Unterlagen vorhanden sein:
- Zulassungsbescheid
- Übereinstimmungserklärung der Montagefirma
- Wartungsanleitung des Herstellers
Brandschutztüren / Feststellanlagen Wartung Uetersen
Brandschutztüren und Feststellanlagen müssen vom Betreiber im funktionstüchtigen Zustand gehalten werden, in diesem Zusammenhang ist eine regelmäßige Brandschutztüren Prüfung und Wartung nötig. Die Wartung darf nur von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden.
Wir sind zertifizierter Fachbetrieb und übernehmen für Sie die Brandschutztüren Wartung / Feststellanlagen Wartung in Uetersen. Die Wartung wird von uns selbstverständlich gemäß der Wartungsanleitung fachgerecht und allen Vorschriften entsprechend durchgeführt. Kontaktieren Sie uns zwecks Terminvereinbarung:
Brandschutztüren Uetersen – Ihr Fachbetrieb
Als Fachbetrieb für den Brandschutz übernehmen wir nicht nur die Brandschutztüren / Feststellanlagen Wartung in Uetersen, sondern wir prüfen und warten auch Feuerlöscher und Wandhydranten, werden als externer Brandschutzbeauftragter tätig und bieten Brandschutzschulungen an. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:
Mit Sitz in Hamburg bieten wir unsere Leistungen rund um den Brandschutz nicht nur in Uetersen, sondern in ganz Deutschland an.
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