Feuerlöscher Wartung, Prüfung und Montage
Im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes sind tragbare Feuerlöscher unverzichtbar. Diese müssen im Brandfall voll funktionsfähig sein, da sowohl die Rettung von Menschenleben als auch der Erhalt von Sachwerten von ihnen abhängt.
Die Funktionstüchtigkeit kann ausschließlich durch eine regelmäßige, fachgerechte Prüfung, Wartung und Instandhaltung durch Sachkundige sichergestellt werden.
Tragbare Feuerlöscher werden seit 1992 gemäß der Vorschriften der Norm DIN EN3 sowie den Prüf- und Füllvorschriften des Herstellers geprüft und gewartet. In der Regel muss die Überprüfung vor Ablauf von zwei Jahren erfolgen. Hier sind, je nach Art und Befüllung des Feuerlöschers, Sonderregelungen zu beachten. Der Zeitpunkt des folgenden Prüftermins ist auf der Prüfplakette des Feuerlöschers zu ersehen.
Bei der Wartung steht die ordnungsgemäße Funktion des Feuerlöschers im Vordergrund. Aber auch die Sicherheit des Benutzers spielt eine wichtige Rolle, da ein defekter Feuerlöscher eine Gefahr darstellen kann. Beispielsweise stehen die Behälter verschiedener Feuerlöscher, wie beispielsweise des Dauerdrucklöschers, unter permanentem Druck. Bei nicht ordnungsgemäßer Wartung können sie Ursache für schwere Unfälle sein. Gerade deshalb ist es immens wichtig, die Feuerlöscher Wartung gemäß den Vorschriften durchführen zu lassen.
Nach abgeschlossener Feuerlöscher Wartung und Prüfung erhält der Löscher vom Fachbetrieb eine Prüfplakette, auf der das Datum der Prüfung ersichtlich ist.
Die Kosten der Feuerlöscher Wartung
Auch wenn ein Feuerlöscher nur für einen kurzen Augenblick betätigt wurde, muss eine erneute Wartung stattfinden. Nur so ist der Feuerlöscher wieder uneingeschränkt einsatzbereit.
Seit Januar 2008 sind Betreiber von Feuerlöschern in Deutschland verpflichtet, die Betriebssicherheitsverordnung nach TRBS 1203/2 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) von einer dazu ausgebildeten Person durchführen zu lassen.
Wenn Sie einen Feuerlöscher kaufen, sollten Sie sich im Vorfeld über die Kosten für die Wartung des Löschers informieren.
Die Anschaffungskosten für Aufladelöscher sind zwar höher, aber das relativiert sich im Laufe der Zeit, da die Wartungskosten niedriger sind als bei Dauerdrucklöschern. Das Öffnen und Schließen eines Dauerdrucklöschers ist aufwändiger und verursacht einen höheren Zeitaufwand. Das wirkt sich wiederum auf die Wartungskosten aus.
Bitte beachten Sie: Führen Sie die Prüfung des Feuerlöschers auf keinen Fall selber durch!
Nehmen Sie ausschließlich eine regelmäßige äußere Kontrolle des Feuerlöschers vor. Sollten Sie Rostflecken oder Ähnliches am Behälter entdecken, ist es ratsam, einen Fachbetrieb aufzusuchen und eine Prüfung durchführen zu lassen.
Feuerlöscher in Arbeitsstätten
Im gewerblichen Bereich sind die gesetzlichen Brandschutzauflagen deutlich höher als im privaten Bereich. Jeder, der Personen gegen Entgelt beschäftigt, muss für den vorgeschriebenen Brandschutz sorgen. Somit müssen sämtliche Arbeitsstätten die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Feuerlöschern gewährleisten. Gerne ermitteln wir für Sie die in Ihrem Fall erforderliche Anzahl an Feuerlöschern sowie die benötigten Löschertypen. Als Berechnungsgrundlage für die Ausstattung mit Feuerlöschern dienen die so genannten Löschmitteleinheiten (LE). Diese werden abhängig von der Brandgefährdung berechnet.
Die Löschmitteleinheiten dienen dazu, unterschiedliche Löschwirkungen (Ratingzahl) verschiedener Löschertypen und deren Befüllung (Wasser, Schaum, Pulver, Kohlenstoffdioxid) miteinander vergleichen zu können. Ein Feuerlöscher kann bis zu 15 Löschmitteleinheiten haben, ein Wandhydrant entspricht 27 Löschmitteleinheiten. Als Grundlage für das Berechnungsverfahren gilt in Deutschland die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2 sowie die deutsche Fassung der europäischen Norm DIN EN3.
Feuerlöscher im Straßenverkehr
Die Bereitstellung eines Feuerlöschers im privaten Bereich wird zwar dringend angeraten, gesetzlich vorgeschrieben ist sie jedoch nicht. Dies gilt sowohl für den Haushalt, als auch für die Fahrzeughalter von privaten Pkw. Es wird lediglich empfohlen, einen Feuerlöscher mit einem Löschvolumen von 2 Kilogramm im Fahrzeug bereit zu stellen.
Bei Fahrten ins europäische Ausland sollten Sie sich im Vorfeld über die gesetzlichen Bestimmungen informieren.
In manchen Ländern ist das Mitführen eines Feuerlöschers auch für private Pkw vorgeschrieben. Bei Gefahrguttransporten und der Personenbeförderung in Autobussen hingegen ist das Mitführen eines Feuerlöschers auch innerhalb Deutschlands gesetzlich vorgeschrieben. Auch Feuerlöscher in Fahrzeugen sollten regelmäßig einer Feuerlöscher Wartung unterzogen werden.
Feuerlöscher Prüfung und Wartung durch unseren Kundendienst
Unser Kundendienst
Unser Kundendienst prüft im Rahmen der Feuerlöscher Wartung Ihre Feuerlöscher und montiert Feuerlöscher in Hamburg und bundesweit.
Alle Mitarbeiter sind Sachkundige nach DIN 14406 und können sich jederzeit ausweisen. Die Wartung der Feuerlöscher erfolgt in der Regel beim Kunden vor Ort am Fahrzeug.
Weitere Leistungen
Wir übernehmen nicht nur die Wartung und die Prüfung Ihrer Feuerlöscher, bei uns können Sie auch Gloria Feuerlöscher kaufen oder auch mieten. Die Montage sowie die Beschilderung übernehmen wir dabei auch gerne für Sie.