Kraftbetätigte Türen und Tore – Prüfung gemäß ASR A1.7
Prüfung kraftbetätigter Türen – Kraftbetätigte Türen und Tore sind Raumabschlüsse, die mit Hilfe eines Motors, also automatisch, bedient werden können. Das können u.a. Rolltore, Schiebetüren oder auch Drehflügeltüren sein. Man findet sie z.B. in Produktions- und Lagerhallen oder in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude.
Da von solchen automatisch betriebenen Türen und Toren bei nicht ordnungsgemäßer Funktion eine Gefahr für die Sicherheit von Personen ausgehen kann, unterliegen sie strengen Sicherheitsvorschriften. Dazu gehört auch die regelmäßige, fachkundige Prüfung gemäß ASR A1.7.
Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore
Die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore ist unverzichtbar für die Sicherheit von Personen. Denn kraftbetätige Türen und Tore unterliegen durch den regelmäßigen Gebrauch einem Verschleiß, der diese Türen zu einem Sicherheitsrisiko machen kann. Daher ist eine fachkundige Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nicht nur ratsam, sondern auch vorgeschrieben.
Durch die Durchführung einer regelmäßigen, sachkundigen Prüfung Ihrer kraftbetätigten Türen und Tore stellen Sie sicher, dass von den Türen und Toren keine Gefahr für Personen ausgeht. Das ist auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit immens wichtig.
Die geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen für kraftbetätigte Türen und Tore sind in der DIN 18650 sowie der ASR A1.7 geregelt. Hier finden sich alle Vorschriften in Bezug auf die Inbetriebnahme, die regelmäßige Kontrolle und Prüfung sowie die Kennzeichnungspflicht dieser Türen und Tore.
Wer darf die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore vornehmen?
Dir Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore darf ausschließlich durch Sachkundige erfolgen. Als sachkundig gilt, wer über eine entsprechende fachliche Ausbildung verfügt und aufgrund dieser sowie seiner beruflichen Erfahrung in der Lage ist, die Funktionsfähigkeit und den ordnungsgemäßen, arbeitssicheren Zustand dieser Türen und Tore zu beurteilen.
Wir von Safety-Feuerlöschtechnik verfügen über die notwendige Sachkunde und Erfahrung und können daher die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore anbieten. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Informationen über kraftbetätigte Türen & Tore wünschen.
Wie oft müssen kraftbetätigte Türen und Tore geprüft werden?
Die Prüfung und Wartung der Türen und Tore muss prinzipiell jährlich, also alle 12 Monate, erfolgen. Es kann jedoch auch eine Kontrolle in kürzeren Intervallen nötig sein, wenn besondere Umgebungsbedingungen dieses erforderlich machen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Tür bzw. das Tor in besonderem Maße der Witterung ausgesetzt ist oder besonders intensiv genutzt wird.
Wie läuft die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore ab?
Bei der Prüfung untersuchen unsere zertifizierten, sachkundigen Mitarbeiter die Türen sorgfältig auf Funktionsfähigkeit und Funktionssicherheit. Geprüft werden dabei alle Teile der Türen bzw. Tore. Dazu gehören neben den Türen und Rahmen selber auch die Steuerelemente, die Antriebe und die Schutzeinrichtungen. Insbesondere werden die Türen und Tore auf mögliche Gefahrenquellen hin untersucht. Zur Anwendung kommt entsprechend geeignete Messtechnik, wie sie in der ASR 1.7 gefordert wird. So kann z.B. der zeitliche Kraftverlauf an den Schließkanten geprüft werden.
Weiterhin wird im Rahmen der Prüfung das Vorhandensein aller notwendigen Dokumente, wie Betriebsanleitung und technische Dokumentation, überprüft.
Selbstverständlich werden alle von uns durchgeführten Arbeiten im Rahmen der Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore genauestens für Sie dokumentiert, so dass Sie jederzeit belegen können, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind.
Unsere Leistung: Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR 1.7
Wir übernehmen die Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore gemäß ASR 1.7 – und das sogar deutschlandweit. Gerne kommen unsere zertifizierten, sachkundigen Prüfer zu Ihnen, stellen Sie Ihre Anfrage über unser Kontaktformular oder direkt telefonisch.
Kommen Sie Ihrer Prüfpflicht nach und lassen Sie Ihre kraftbetätigten Türen und Tore regelmäßig prüfen!
Wir sind Ihr Partner in Sachen Brandschutz und Arbeitssicherheit
Neben der Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore in ganz Deutschland bieten wir umfangreiche, weitere Leistungen aus den Bereichen Brandschutz und Arbeitssicherheit an.
Dazu gehören neben der Wartung und Instandhaltung aller Brandschutzeinrichtungen auch Leistungen aus dem Bereich des organisatorischen Brandschutzes, wie z.B. die Bereitstellung eines externen Brandschutzbeauftragten, die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie von Feuerwehrplänen und sogar die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern in eine Brandschutzschulung.